Energieberatung
Planungsstrategien zur Förderungen der Energieeffizienz und zum Schutz der Umwelt sind heute sowohl im Neubau als auch im Bestand unabdingbar.
Mit individuell auf das Gebäude abgestimmten Energie- und Nachhaltigkeitskonzepten können laufende Kosten gesenkt werden und das Wohlbefinden der Nutzer verbessert werden.
Leistungen
- Energiekonzepte Neubau, Bestand Wohn- und Nichtwohngebäude
- Energieberatung nach BAFA Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan – iSFP
- Energieberatung nach BAFA Nichtwohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan
- Erstellung von Sanierungsfahrplänen EWärmeG Baden-Württemberg für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Energieberatung im Mittelstand BAFA
- Energieaudit EDL-G BAFA Mittelstand
- Erstellung von Energieausweisen Wohngebäude und Nichtwohngebäude
- Fördermittelberatung und Baubegleitung bei BAFA BEG Einzelmaßnahmen
- Baubegleitung bei KfW-Effizienzhäuser Neubau „Klimafreundlicher Neubau“
- Baubegleitung bei KfW-Effizienzhäuser „energieeffiziente Sanierung“
- Beratung und Begleitung von Zertifizierungen von Gebäuden nach DGNB – Standard. (Bsp. Für QNG)
Alle Leistungen werden individuell abgestimmt!
Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (Sanierungsfahrplan) ist ein gebäudeindividuelles energetisches Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer.
Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans ist eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) und wird im Wohnungsbau mit 5% (1/3) und bei Nichtwohngebäuden mit 15 % (3/3) anerkannt.
Mit einem Sanierungsfahrplan werden Strategien hinsichtlich der Sanierung eines Gebäudes entwickelt und zu vermittelt. Er beinhaltet auch eine energetische Gebäudeanalyse und eine Bewertung des Bestandes.
Leistungen:
- Vor-Ort-Beratung
- Energetische Gebäudeanalyse und energetische Bewertung des Bestands
- Erstellung von Optimierungsstrategien
- Ausstellung des Sanierungsfahrplans
Mit einer Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden Energiesparpotenziale erkannt. Über die Untersuchung des Gebäudes, der Anlagentechnik und des Nutzerverhaltens wird Transparenz geschaffen. Somit werden Informationsdefizite abgebaut.
Ziel ist die Definition und die Realisierung von Konzepten für Energieeinsparungen, die vom Unternehmen sowohl zeitnah als auch langfristig umgesetzt werden können.
→ BAFA anerkannter Energieberater
Für wen gilt dies:
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben
- Fördermittel können beantragt werden
Leistungen:
- Energieberatung mit Ortsterminen
- Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen
Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2011/27/EU (EEU) verpflichtet kleine und mittlere Unternehmen einen Energieaudit durchführen zu lassen.
Unter einem Energieaudit versteht man eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation.
Das Energieaudit hat zum Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
Leistungen:
- Nach den Anforderungen von DIN EN 16247-1
- Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001